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Reiseversicherung

Damit nichts passiert, wenn was passiert!

Damit du deinen Urlaub in vollen Zügen genießen kannst, empfehlen wir den Abschluss einer Reiseversicherung. Wir vertrauen bereits seit Jahren auf die Kompetenz und Zuverlässigkeit der "Europäischen Reiseversicherung AG". Sie ist der größte Reiseversicherer Österreich und der perfekte Partner in dieser Angelegenheit.

Anbei findest du die wichtigsten Versicherungsangebote. Solltest du Fragen dazu haben oder ein maßgeschneidertes Angebot (z.B. Jahresversicherung o.ä.) benötigen - wende dich an uns, wir sind dir gerne dabei behilflich!

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AGB/BRB

Pauschalreisegesetz

STANDARDINFORMATIONSBLATT FÜR PAUSCHALREISEVERTRÄGE IM SINNE DER RICHTLINIE EU 2015/2302

Bei der angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.

Daher kannst du alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen WELTbewegend Erlebnisreisen GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.

Zudem verfügt/verfügen das/die Unternehmen WELTbewegend Erlebnisreisen GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung deiner Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung deiner Rückbeförderung im Fall einer Insolvenz.

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302:

  • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
  • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
  • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
  • Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unterzusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
  • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann die/der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat die/der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
  • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
  • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
  • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
  • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind den Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
  • Die Reisenden haben Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
  • Der Reiseveranstalter leistet den Reisenden Beistand, wenn diese sich in Schwierigkeiten befinden.
  • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. WELTbewegend Erlebnisreisen GmbH hat eine Bankgarantie über die ERSTE BANK der österreichischen Sparkassen AG, 1100 Wien, Am Belvedere 1, unter der Garantienummer 7.972.420, abgeschlossen. Die Reisenden können den Abwickler, die EUROPÄISCHE Reiseversicherungs AG kontaktieren (1220 Wien, Kratochwjlestraße 4, Tel.: +43 1 317 26 00-0, Email: [email protected]), wenn Ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von WELTbewegend Erlebnisreisen GmbH verweigert werden.

Website, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: http://www.justiz.gv.at/pauschalreisegesetz

Publikationen

Messeauftritte

folgende Messeauftritte sind für 2023 geplant:
Photoadventure Messe