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Wir gehen auf Nummer sicher.

Die Gesundheit unserer Mitglieder hat beim Alpenverein Edelweiss oberste Priorität. Deshalb gelten seit 08.11.2021 die 2-G-Regeln bei allen Veranstaltungen.
 

Der Alpenverein Edelweiss führt seinen regulären Veranstaltungsbetrieb unter Beachtung der allgemeinen, von der Regierung verordneten Corona-Maßnahmen durch. Um die Sicherheit für alle Beteiligten zu erhöhen, können bis auf Weiteres nur Personen (Teilnehmer*innen und Guides) teilnehmen, die zumindest eines der folgenden Kriterien erfüllen: geimpft, oder genesen. Der entsprechende Nachweis muss bei Beginn der Veranstaltung dem Guide vorgelegt werden. Diese Regelung folgt den in der Tagesgastronomie in Österreich geltenden Verordnungen und wird erforderlichenfalls entsprechend angepasst werden. Für Veranstaltungen im Ausland gelten die jeweiligen staatlichen und regionalen Verordnungen.


2-G-Regel für Outdoor-Veranstaltungen des Alpenvereins Edelweiss in Österreich:


Für GEIMPFTE gilt:

- Impfstoffe, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist (z.B. von Janssen/auch Johnson & Johnson genannt), gelten ab dem 22. Tag nach der Impfung für insgesamt 270 Tage ab dem Tag der Impfung. Impfnachweise über eine Dosis mit Janssen verlieren aber mit 3. Jänner 2022 ihre Gültigkeit (zweite Impfung erforderlich!).

- Für bereits genesene Personen, die bisher einmal geimpft wurden, gilt die Impfung 360 Tage lang ab dem Zeitpunkt der Impfung. Ab 6. Dezember beträgt die Gültigkeit dieses Impfnachweises nur noch 270 Tage.

- Ab der 2. Impfung (also auch bei einer dritten Impfung) verlängert sich der Gültigkeitszeitraum um 360 Tage. Ab 6. Dezember beträgt die Gültigkeit dieses Impfnachweises nur noch 270 Tage.

Für GENESENE gilt:

Diese sind nach Ablauf der Infektion für 180 Tage teilnahmeberechtigt. Als Nachweise gelten ein Genesungszertifikat, ein behördlicher Absonderungsbescheid oder eine ärztliche Bestätigung mit molekularbiologisch bestätigter Infektion (z.B. PCR-Test). Danach ist ein Impfungnachweis erforderlich.

 

Ohne Nachweis keine Teilnahme:
Wenn bei der Veranstaltung kein Nachweis vorgelegt werden kann, muss vom Guide die Teilnahme verweigert werden. Selbstverständlich wird auch der Guide seinen Nachweis vorlegen.

Standardmaßnahmen:
Wir achten bei unseren Veranstaltungen weiterhin auf die üblichen Sicherheitsmaßnahmen, insbesondere auf das Abstandhalten. Das Tragen einer FFP2-Maske ist bei der Sportausübung selbst (also auch beim Wandern) nicht erforderlich. In Öffis und bei Fahrgemeinschaften ist das Tragen einer FFP2-Maske vorgeschrieben. Für den Besuch von Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben gelten die allgemeinen Verordnungen und ist daher dem Betreiber in Österreich ein 2-G-Nachweis vorzuweisen.


Wir wünschen dir eine erfolgreiche und gesunde Teilnahme an unseren Kursen und Führungstouren.

Für Indoor-Veranstaltungen in unseren Kletteranlagen gelten diese Regeln

2-G-Regel für Indoor-Veranstaltungen