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Hallenregeln

Wenn mehrere Menschen gemeinsam eine Boulder- oder Kletteranlage nutzen, erfordert dies ein gewisses Maß an Disziplin, gegenseitige Rücksichtnahme sowie Sauberkeit und Ordnung. Um ein harmonisches Miteinander zu gewährleisten, haben wir die wichtigsten Punkte in unserer Hausordnung zusammengefasst. Bitte halte dich an die grundlegenden Sicherheitsmaßnahmen des Boulder- und Klettersports.

Hausordnung der Anlagen Edelweiss Klettern

1. Ablauf zum Zutritt

1.1 Registrierung: Der Zutritt zu unseren Boulder- und Kletteranlagen ist nur nach erfolgter Registrierung und mit einem gültigen Ticket gestattet. Bei der Registrierung informieren wir dich umfassend über die potenziellen Gefahren in unserer Boulder- bzw. Kletteranlage. Mit deiner Unterschrift bestätigst du, dass du unsere Hausordnung einhältst, die Sicherheitsaspekte beim Klettern und Bouldern beachtest und unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) akzeptierst.

1.2 Kassa und Verleih: Nach der erfolgreichen Registrierung kannst du an der Kassa dein persönliches Zutrittsticket erwerben und bei Bedarf Verleihmaterialmieten. Dein Ticket ist nur für dich bestimmt und darf nicht an andere Personen weitergegeben werden. Jeglicher Missbrauch wird streng geahndet. Bitte beachte, dass einzelne Boulder- und Kletteranlagen ab dem 2. Besuch nur Mitgliedern alpiner Vereine (ÖAV, DAV, AVS, NF, ÖTK etc.) vorbehalten sind. Eine Mitgliedschaft beim Österreichischen Alpenverein kann in diesen Anlagen abgeschlossen werden.

1.3 Kletterkurse: Wenn du Interesse an einem unserer Kletterkurse hast, besuche bitte unsere Website www.edelweiss-klettern.at und buche deinen gewünschten Kurs online. Beachte hierbei auch die spezifischen Teilnahmebedingungen für den Kauf von Boulder- und Kletterkursen sowie anderen Veranstaltungen. Aus organisatorischen Gründen ist es leider nicht möglich, Kurse direkt an der Kassa zu buchen. Das eigenständige Anbieten und Organisieren von Kletterkursen durch externe Personen ist nur nach Rücksprache und vorheriger Anmeldung beim Betreiber der Kletteranlage erlaubt.

1.4 Von der Garderobe in die Kletter- bzw. Boulderhalle: Wir bitten dich, dich bereits in der Garderobe umzuziehen und nur das Notwendigste mit in die Kletterhalle zu nehmen. Rucksäcke, Taschen und überflüssige Kleidungsstücke sollten draußen bleiben. Nachdem du dich in unseren Garderoben umgezogen hast, kannst du direkt in die Kletter- bzw. Boulderhalle gehen. Bitte beachte, dass das Betreten der Kletterhalle mit Straßenschuhen nicht gestattet ist. Denk daran, geeignete Indoorschuhe oder Indoorschlapfen mitzunehmen.

2. Sauberkeit und Ordnung

2.1 Regale und Staufächer benutzen: Mitgebrachte Rucksäcke, Taschen oder andere Gegenstände, die du nicht in den Garderoben lassen kannst und auch nicht unmittelbar beim Bouldern oder Klettern benötigst, verstaust du am besten in den hierfür vorgesehenen Fächern oder Regalen.

2.2 T-Shirt-Pflicht und barfuß: Während des gesamten Aufenthaltes in unseren Boulder- und Kletteranlagen (inkl. Fitnessraum und Gastronomie) ist verpflichtend ein T-Shirt zu tragen. Aus hygienischen Gründen dürfen auch unser Bistro, unser Kraftraum oder die Toiletten ohne T-Shirt oder barfuß nicht betreten werden.

2.3 Lärm vermeiden: In gegenseitiger Rücksichtnahme sollte unnötiger Lärm in den Anlagen vermieden werden. Laute Schreie während des Kletterns, eigenständiges Musikmachen, unnötiges Herumschreien und andere lärmende Geräusche sind zu vermeiden. Wir bitten die Kletterlehrer*innen und Eltern, ihre Schüler*innen und Kinder diesbezüglich zu sensibilisieren.

2.4 Mülltrennung: Bitte vermeidet unnötigen Müll und versucht sauber zu trennen: Plastikabfall in die gelben Tonnen und Restmüll in die schwarzen Tonnen. Danke für deine Mithilfe.

2.5 Fundecke: Kontrolliere bereits beim Packen deines Rucksacks, spätestens aber vor dem Verlassen der Kletteranlage dein Material. Solltet du trotzdem etwas vergessen haben, bitte rufe uns nicht an, sondern kommt unmittelbar und zeitnah bei uns vorbei, um selbst nach zu schauen, ob dein vergessenes Material in der "Fundecke" zu finden ist. Vergessene Wertgegenstände (Geldtaschen, Uhren, Ausweise etc.) werden am Check-in hinterlegt.

2.6 Rauchverbot: In den gesamten Boulder- und Kletteranlagen (Indoor und Outdoor) herrscht striktes Rauchverbot. Ausnahmen sind die zugewiesenen Flächen im Freien.

3. Generelle Sicherheitsaspekte

3.1 Eigenverantwortung: Bouldern und Klettern sind Risikosportarten und können zu schweren, mitunter sogar tödlichen Verletzungen führen. Alle Besucher*innen benutzen unsere Boulder- und Kletteranlagen auf eigene Gefahr und bestätigen mit der Registrierung, dass sie eigenverantwortlich klettern. Es erfolgt keine Sicherheitsprüfung seitens des Betreibers. Minderjährige oder Anfänger*innen dürfen die Sportanlage nur in Begleitung einer fachkundigen Person betreten. Pass die Schwierigkeiten beim Klettern und die Höhen beim Bouldern deinem Kletterniveau an und vermeide unnötige Stürze.

3.2 Aufenthalt in sicheren Bereichen - Sturzräume meiden : Beim Betreten der Kletterhalle ist darauf zu achten, sich nicht in den Sturz- oder Fallbereich anderer Kletter*innen oder Boulder*innen zu begeben. Unser dringender Appell: keine Gymnastik und kein Herumsitzen unterhalb von kletternden Personen. Halte dich nur in sicheren Bereichen auf und schau beim Wechsel zu anderen Routen oder Bouldern immer nach oben. Nutze offensichtliche und gefahrenfreie Transitwege auf deinen Wegen durch die Halle.

3.3 Allgemeine Kletterregeln beachten : Aufwärmen vor dem Klettern, Sturzräume meiden, kein Sichern im Sitzen, kein Telefonieren beim Sichern, Partnercheck vor jedem Start, Sicherungsgerät richtig verwenden, Schlappseil vermeiden, Schlingen auslassen verboten, Abstand halten beim Klettern, keine Flaschen im Sturzbereich, Gewichtsunterschied beachten, kein Top-Rope mitten in der Wand, u.v.m. Die allgemein gültigen Sicherheitsaspekte beim Seilklettern und beim Bouldern sind ausnahmslos einzuhalten und gelten für alle Besucher*innen.

3.4 Lockere Griffe: Solltest du in der Kletterhalle oder im Boulderbereich lockere Griffe oder andere Beschädigungen vorfinden, dann melde dies umgehend unserem Personal. Besucher*innen unserer Kletteranlage sind nicht befugt, eigenmächtig Griffe zu verschrauben, Markierungen anzubringen oder sonstige Veränderungen durchzuführen.

3.5 Erste Hilfe-Pflicht bei Unfällen: Alle Nutzer*innen unserer Anlage sind bei Unfällen zur Hilfeleistung verpflichtet und müssen im Fall einer polizeilichen Unfallaufnahme ihre Personalien bekannt geben. Unfälle jeglicher Art sind unverzüglich bei unserem Hallenpersonal zu melden.

3.6 Gefahr beim Herumlaufen und Spielen: Das Herumlaufen und Spielen in den Boulder- und Kletteranlagen kann zur Missachtung der Sturzräume und zur Behinderung der sichernden Personen führen und ist daher strengstens verboten. Speziell das Ballspielen ist zu unterlassen. Eltern haften f ü r ihre Kinder.

3.7 Kinder und Staubbelastung: Speziell ganz kleine Kinder bedürfen eines besonderen Schutzes. Achte darauf, dass sie nicht in den Sturz- bzw. Fallraum von kletternden Personen hineinlaufen oder unter sie hineinklettern. Eltern und die fachkundigen Begleitpersonen haben die Aufsichtspflicht während der gesamten Verweildauer in der Kletterhalle und haften für ihre Kinder, Schüler*innen und Kursteilnehmer*innen. Kleine Kinder sollten beim Bouldern ständig gespottet werden und nicht höher als 3 Meter klettern. Bitte achte auch darauf, dass die Kinder unsere Kletterwände nicht mit Magnesium oder Kreide bemalen. Wir weisen überdies darauf hin, dass speziell im Boulderbereich die Staubbelastung sehr hoch ist und daher sowohl Kleinkinder als auch atemwegserkrankte Personen diesen Bereich zu den Stoßzeiten möglichst meiden sollten. Dies gilt im Besonderen für Kinder im Säuglingsalter.

3.8 Fitnessraum: Das Training an den Fitnessgeräten, vor allem das Arbeiten mit den freien Gewichten, Stangen und Hanteln erfordert viel Erfahrung und ist bei falscher Ausübung gefährlich. Aus diesem Grund ist Kindern unter 14 Jahren der Aufenthalt im Fitnessraum nicht erlaubt. Minderjährige brauchen die Einverständniserklärung ihrer Erziehungsberechtigten. Der Fitnessraum darf nicht ohne T-Shirt oder barfuß betreten werden und ist sauber und ordentlich zu hinterlassen. Die Trainingsgeräte sind nach dem Gebrauch ordnungsgemäß zurückzulegen. Im Fitnessraum ist die Verwendung von Magnesium verboten.

3.9 Haustiere: Hunde und Katzen, sowie Haustiere jeglicher Art dürfen weder in die Sportanlage noch in das Bistro mitgenommen werden. Ausgenommen sind ausgebildete Therapiehunde für Paraclimber*innen.

3.10 Alkohol oder Musikhören während des Kletterns : Aus Sicherheitsgründen ist sowohl das Klettern nach Alkoholkonsum, als auch das Klettern mit Kopfhörern verboten. Das Klettern mit lauter Musik ist gefährlich, weil etwaige Gefahrenhinweise durch andere Kletterer oder auch die Durchsagen unseres Hallenpersonals nicht wahrgenommen werden können.

3.11 Brandfall: Im Brandfall ist die gesamte Anlage unverzüglich über die Notausgänge in Richtung der Sammelstelle zu verlassen. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Das Stiegenhaus, die Fluchtwege, sowie sämtliche Notausgänge sind immer freizuhalten. Dieser Hinweis gilt im Besonderen für Kinderwägen, Rucksäcke und andere Hindernisse auf der Innenseite der Notausgänge und für Fahrräder und Mopeds außerhalb der Notausgänge.

4. Reservierungen beachten

4.1 In unserer Boulder- und Kletteranlagen darf nur der Alpenverein Edelweiss bestimmte Wandbereiche für sich reservieren. Alle anderen Besucher*innen, Teams oder Ausbildungskurse haben kein Anrecht drauf.

4.2 Unerlaubtes Reservieren bzw. Blockieren einzelner Bereiche und Linien: Das eigenmächtige Reservieren oder dauerhafte Blockieren einzelner Linien, Routen oder Wandbereiche ist ausdrücklich verboten und kann zum Verweis aus der Kletterhalle führen.

4.3 Wettkämpfe - eingeschränkter Betrieb: Speziell in Zeiten großer Veranstaltungen kann es zu eingeschränktem Betrieb, zu Sperren von Teilbereichen, mitunter sogar zur Schließung der gesamten Boulder- und Kletteranlagen kommen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1 Betreiber von Edelweiss Hegelgasse, Edelweiss Pressbaum und Edelweiss Walfischgasse ist der Alpenverein Edelweiss – Zweig des Österreichischen Alpenvereins

A-1010 Wien, Walfischgasse 12.
ZVR-Zahl: 689913046

Kontakt:
Tel. +43 1 5138500 21,
Website: www.edelweiss-klettern.at
Allgemein: [email protected]

E-Mail: [email protected]
E-Mail: [email protected]
E-Mail: [email protected]


Betreiber von Edelweiss Südstadt ist Weltbewegend Erlebnisreisen GmbH.
A-1010 Wien, Walfischgasse 12.
Firmenbuchnummer: FN348027f

Kontakt:
Tel. +43 1 5138500 21,
Website: www.edelweiss-klettern.at
E-Mail: [email protected]

1.2 Vertragsabschluss: Beim Kauf einer Eintrittskarte kommt es automatisch zum Vertragsabschluss mit dem Anlagenbetreiber und somit zum Inkrafttreten der AGB. Mit der vorangegangenen Registrierung und der anschließenden Unterschrift verpflichtest du dich, die Hausordnung einzuhalten und die Sicherheitsaspekte beim Klettern und Bouldern zu befolgen.

1.3 Anweisungen des Hallenpersonals ist Folge zu leisten. Bei schwerwiegenden Vergehen gegen unsere Hausordnung bzw. gegen die Sicherheitsaspekte beim Klettern und Bouldern ist das Hallenpersonal befugt, Personen ohne Erstattung des Eintrittspreises der Halle zu verweisen.

1.4 Änderungen der Geschäftsordnung werden in der Kletterhalle ausgehängt sowie auf der Website www.edelweiss-klettern.at veröffentlicht und mit dem Datum des aktuellen Standes versehen. Sollten innerhalb von zwei Monaten keine Einsprüche oder Ablehnungen bei uns eintreffen, treten die Erneuerungen automatisch in Kraft.

1.5 Aus Sicherheitsgründen laufen in einzelnen Anlagen behördlich genehmigte Videoaufzeichnungen.

2. Benutzungsberechtigung

2.1 Die Mitarbeiter*innen sind aus gegebenem Anlass berechtigt, mit jedem/jeder Benutzer*in eine Überprüfung seiner/ihrer technischen Fertigkeiten durchzuführen und den/die Benutzer*in, wenn erforderlich, auf einen bestimmten Bereich der Anlage zu beschränken (beispielsweise Anfängerbereich), ohne dass dies einen Preisminderungsanspruch begründet. Einen begründeten Anlass im Sinne dieses Punktes stellt unter anderem die Einschätzung des Personals dar, dass durch den/die Benutzer*in Gefahren für ihn/sie selbst oder andere Benutzer*innen ausgehen.

2.2 Unmündige Minderjährige (Kinder unter 14 Jahren) dürfen die Anlage nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer volljährigen Person, die die Aufsichtspflicht befugter maßen ausübt, benutzen. Für den/die unmündige/n Minderjährige/n ist ein Registrierungsformular auszufüllen. Die Aufsichtsperson hat dafür Sorge zu tragen, dass der/die unmündige Minderjährige weder sich selbst, noch andere Benutzer*innen der Anlage gefährdet oder verletzt. Unmündige Minderjährige sind während ihres gesamten Aufenthaltes in der Anlage zu beaufsichtigen. Die Aufsichtsperson haftet für etwaige Personen- und Sachschäden, die der/die unmündige Minderjährige verursacht.

2.3 Minderjährige ab dem vollendeten 14. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen die Anlage selbständig benutzen, sofern der/die Erziehungsberechtigte sein/ihr Einverständnis dazu schriftlich auf dem Registrierungsformular abgibt.

2.4 Das Anbieten von Kletterkursen und/oder kursähnlichen Veranstaltungen, insbesondere auch therapeutischen Kletterns (durch externe Kletterschulen, Therapeut*innen, Vereine oder andere Organisationen), ist ausschließlich nach vorheriger Rücksprache und eingeholtem Einverständnis des Anlagenbetreibers erlaubt. Der/die Leiter*in einer externen Gruppe trägt die volle Verantwortung für seine/ihre Teilnehmer*innen.

2.5 Das Training im Fitnessbereich mit freien Hanteln und Seilzügen birgt viele versteckte Gefahren. Ohne entsprechende Erfahrung im Krafttraining und im Umgang mit den Kraftgeräten sollte dieser Bereich nicht selbständig benutzt werden. Kinder unter 12 Jahren dürfen generell nicht in den Fitnessbereich. Minderjährige zwischen 12 und 18 Jahren dürfen dort ohne Begleitperson oder Trainer*in bzw. ohne Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten nicht selbständig bzw. unbeaufsichtigt trainieren. Es gelten die in dem Fitnessbereich ausgehängten Verhaltens regeln.

3. Eintritt

3.1 Die Boulder- und Kletteranlagen dürfen nur zu den festgelegten Öffnungszeiten benutzt werden. Die aktuellen Öffnungszeiten sind der Website und den Aushängen im Eingangsbereich zu entnehmen.

3.2 In den Anlagen Edelweiss Walfischgasse und Edelweiss Pressbaum ist ab dem 2. Besuch die Mitgliedschaft eines alpinen Vereins notwendig. Diese kann direkt vor Ort abgeschossen werden.

3.3 Beim Routenbau, bei Veranstaltungen, durch den Kursbetrieb, durch Schulklassen oder durch andere Gruppen kann es zu einem eingeschränkten Kletterbetrieb und ganz oder teilweise gesperrten Bereichen kommen.

3.4 Die Eintrittspreise gehen aus unserer Preisliste hervor. Ermäßigungen und vergünstigte Eintrittsgebühren für die jeweiligen Alterskategorien sind nur unter Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises erhältlich.

3.5 Der gültige Ausweis eines alpinen Vereins (ÖAV, DAV, AVS, NF, ÖTK etc.) ist bei jedem Besuch mitzuführen.

3.6 Die Personenerfassung und Abrechnung erfolgt mit EDV-Unterstützung.

3.7 Zur Beschleunigung des Ein- und Auscheckens wird kann die Mitgliedskarte (Alpenverein Österreich), ein zugewiesener QR-Code oder ein Schlüsselanhänger genutzt werden. Auf dem Schlüsselanhänger ist nur ein Barcode ersichtlich.

3.8 Beim Kauf von Leistungen und Waren wird dies in der EDV vermerkt und eine Rechnung ausgehändigt. Diese Rechnung ist bei Dauer- und Zeitkarten bis zum Gültigkeitsende der Leistung als Bestätigung aufzubewahren.

3.9 Der Eintritt ist im Vorhinein zu bezahlen.

3.10 Bei 20-Stundekarten wird die Anwesenheitszeit exakt berechnet und auf ganze Minuten kaufmännisch gerundet. Es werden jedoch mindestens 60 Minuten und maximal 120 Minuten in Abzug gestellt. Stundenkarten (20 Stunden = 1200 Minuten) sind ab Kauf 2 Jahre gültig. Die in Anspruch genommene Zeit wird von der Karte abgebucht.

3.11 Halbjahres- bzw. Jahreskarten sind ab Kaufdatum für 183 bzw. 366 Tage gültig.

3.12 Nutzer*innen, die sich ohne Entrichtung des korrekten Eintrittspreises in die Kletteranlage begeben, kann ein erhöhter Eintrittspreis von bis zu EUR 250,- berechnet werden, weitere (Schadenersatz-) Ansprüche können geltend gemacht werden.

3.13 Die Eintrittskarten sind nicht auf andere Personen übertragbar. Missbrauch der Karten wird mit Hallenverweis, vorübergehenden Hallenverbot, Entrichtung einer Zusatzgebühr oder weiteren (Schadenersatz-) Ansprüche geahndet. Berufliche Verhinderungen, Urlaub, Reisen oder andere private Motive führen zu keiner Verlängerung oder Rückerstattung von Zeitkarten. Die Hallenbenutzer*innen können für eine vier Wochen übersteigende Dauer einer krankheitsbedingten Verhinderung gegen Vorlage eines ärztlichen Attests ihre Zeitkarten beitragsfrei ruhend stellen.

4. Kletterkurse

4.1 Veranstalter von Boulder- und Kletterkursen sowie anderer Veranstaltungen ist der Alpenverein Edelweiss – Zweig des Österreichischen Alpenvereins

A-1010 Wien, Walfischgasse 12.
ZVR-Zahl: 689913046

4.2 Um eine optimale Betreuung zu gewährleisten, halten wir die Gruppengrößen möglichst klein. Diese hängen von der Art der Veranstaltung ab. Bei größerer Nachfrage werden nach Möglichkeit mehrere Gruppen gebildet. Wird die Mindestteilnehmer*innenzahl – auch diese hängt von der Veranstaltungsart ab – nicht erreicht, kann die Veranstaltung trotzdem stattfinden, wenn die Teilnehmer*innen bereit sind, die Differenzkosten zu übernehmen.

4.3 Die angegebenen Preise enthalten ausschließlich die Kurs- bzw. Führungsbeiträge. Falls nicht anders angegeben, sind Reise- und Aufenthaltskosten sowie Leihgebühren für Ausrüstung nicht inbegriffen. Bei Nicht-Inanspruchnahme unserer Leistungen besteht kein Anspruch auf Preisreduktion. Das Quartier wird, falls nicht anders angegeben, vom Guide organisiert. In der Regel werden zwei Preise angeführt: Der erste ist der Normalpreis für Erwachsene, der zweite ist um 10 % ermäßigt und gilt für Kinder, Jugendliche, Junioren bis 27 J. und Senioren ab 65 J.

4.4 Wir behalten uns personelle Änderungen in der Leitung der Veranstaltungen vor. Daraus ergibt sich kein Anspruch auf Rücktritt oder Kostenrückerstattung. Auch bei erforderlichen Programmänderungen während der Veranstaltung aufgrund von Umständen, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, besteht kein Anspruch auf Kostenrückerstattung.

4.5 Jede/r Teilnehmer*in bestätigt mit seiner Anmeldung, dass er/sie die für die betreffende Veranstaltung angeführten technischen und konditionellen Anforderungen kennt, sie erfüllt und für die Unternehmung auch physisch und psychisch geeignet ist. Weiter setzen wir von jedem/r Teilnehmer*in im Sinne seiner Eigenverantwortung ein erhebliches Maß an Umsicht voraus.

4.6 Aus organisatorischen Gründen ersuchen wir um frühzeitige Anmeldung. Der Alpenverein Edelweiss nimmt Anmeldungen, (Um-) Buchungen und Stornierungen zu seinen Veranstaltungen nur schriftlich (E-Mail, online, Brief) entgegen. Auskünfte erteilen wir gerne telefonisch. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt. Jede Anmeldung ist verbindlich.

4.7 Zum Zeitpunkt der Buchung ist der gesamte Teilnahmepreis zu bezahlen. Für Veranstaltungen, die mehr als EUR 500,- kosten, ist eine 50-prozentige Anzahlung möglich.

4.8 Bei Rücktritt betragen unsere Stornogebühren anteilig vom ausgewiesenen Teilnahmebeitrag (Stichtag Veranstaltungsbeginn):

Rücktritt bis zum 30. Tag 25 %
Rücktritt vom 29.-15. Tag 50 %
Rücktritt vom 14.-8. Tag 75 %
Ab dem 7. Tag und b ei Nichterscheinen 100 %

4.9 Die Stornogebühr beträgt unabhängig vom errechneten Prozentsatz mind. EUR 15,- für unseren Verwaltungsaufwand. Sollten uns durch deinen Rücktritt Stornokosten bei vorreservierten Unterkünften und anderen Dienstleistern erwachsen, müssen wir dir auch diese in Rechnung stellen. Rückzahlungen abzüglich allfälliger Stornogebühren und -kosten erfolgen innerhalb von 14 Werktagen nach Ende der Veranstaltung auf das von dir gewählte Zahlungsmittel.

4.10 Bei Absage durch den Alpenverein Edelweiss wird der eingezahlte Betrag rückerstattet.

4.11 Bei allen Buchungen ist in allen vollständig bezahlten Kursen und Touren des Alpenvereins Edelweiss ab einem Veranstaltungspreis von € 10,- eine Stornoversicherung inkludiert (für den reinen Veranstaltungspreis). Alle Details dazu und das Prozedere im Schadensfall siehe www.alpenverein-edelweiss.at/stornoversicherung/ .

4.12 Aus Sicherheitsgründen bitten wir vor allem Kursanfänger*innen regelmäßig am Kurs teilzunehmen. Kann die Sicherheit aufgrund des Verhaltens eines/-r Kursteilnehmer*in nicht mehr gewährleistet werden, so behalten wir uns das Recht vor, in speziellen Fällen gegen Rückerstattung des restlichen Kursbeitrages diese Person vom Kurs auszuschließen. Kursbeiträge und die jeweiligen Eintrittskarten sind nicht auf andere Personen übertragbar und gelten nur zu den vereinbarten Kursterminen.

4.13 Kursbesucher*innen haben an Kurstagen gratis Eintritt in der entsprechenden Boulder- oder Kletteranlage.

5. Haftung

5.1 Der Anlagenbetreiber haftet nicht für freie Garderobe, Diebstahl oder Beschädigung von mitgebrachtem Eigentum (Ausnahme bei Verschulden des Betreibers).

5.2 Der Anlagenbetreiber haftet nicht für Sach- oder Personenschäden, die auf eigenes Fehlverhalten, auf Fehlverhalten durch andere Personen oder auf Fremdfirmen zurückzuführen sind. Der Betreiber haftet lediglich bei eigener grober Fahrlässigkeit und/oder bei grober Fahrlässigkeit eines eigenen Erfüllungsgehilfen. Wir weisen darauf hin, dass sich Griffe jederzeit drehen oder brechen können, ohne dass dies für den Hallenbetreiber vorher erkennbar ist.

6. Datenschutz

6.1 Im Alpenverein Edelweiss steht der Mensch im Mittelpunkt. Uns ist daher der Schutz deiner personenbezogenen Daten ein besonderes Anliegen. Kontaktdaten unserer Datenschutz-Koordinatorin findest du auf unserer Homepage.

6.2 Deine Daten werden verarbeitet, um dir die Mitgliedervorteile (etwa Mitgliedszeitschrift, Beitragsbefreiung, Vergünstigungen, Versicherung) zuteilwerden zu lassen, um Veranstaltungen und Kurse zu organisieren und um deine Mitgliedschaft zu administrieren. Dies ist unsere vertragliche Plicht, die sich aus den Vereinsstatuten ergibt. Optionale Daten, die du uns zur Verfügung stellst (etwa E-Mail -A dresse für Newsletterversand, IBAN für einen Einziehungsauftrag, angegebene Interessensgebiete für eine optimale Servicierung) verwenden wir ausschließlich aufgrund deiner Einwilligung. Weiter werden deine Daten in bestimmten Fällen (etwa Rechnungen) auf Grund gesetzlicher Bestimmungen verarbeitet (etwa Steuerrecht).

6.3 Wir geben deine Daten grundsätzlich nur ausgewählten, für die Vertragserfüllung erforderlichen Partnern weiter. Diese Partner erhalten wiederum nur die für deren Aufgabenerfüllung erforderlichen Teile der Daten. Die Daten aller Mitglieder werden zentral vom Hauptverein in Innsbruck verwaltet. Für Services (etwa IT-Umgebung, E-Mail, Internet, Zeitschriftenversand, Versicherung) nutzen wir entsprechende Dienstleister. Bei Unfällen findet eine Übermittlung an die Versicherung bzw. die zuständigen Behörden statt. Daten, die für die Organisation von Veranstaltungen nötig sind, werden etwa an Bergführer*innen, Quartiergeber*innen oder Reisebüros übermittelt. Grundsätzlich werden keine deiner Daten an ein Land außerhalb der EU (Drittland) oder eine internationale Organisation übermittelt. Ausnahmen diesbezüglich bestehen naturgemäß, wenn du etwa an Fernreisen teilnimmst (z.B. Unterkunft im Drittland).

6.4 Solange du Mitglied bist , verarbeiten wir deine Daten, um unseren Verpflichtungen nachkommen zu können und um deine Interessen zu wahren (etwa Ausbildungen). Solltest du aus dem Alpenverein austreten, so werden deine Daten gelöscht, sobald die Aufbewahrungsfristen, die uns Gesetze und Statuten vorgeben, abgelaufen sind. Dies ist für verschiedene Datenkategorien unterschiedlich lange. So löschen wir etwa sofort, welche Newsletter du empfangen hast oder deine Interessensgebiete. Nachweise, die etwa das Steuerrecht vorschreibt 7 Jahre lang aufzubewahren, löschen wir erst nach dieser Frist.

6.5 Transparenz ist uns ein besonderes Anliegen. Du hast daher das Recht von uns Auskunft über deine Daten zu verlangen, sowie Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung zu fordern. Du kannst Widerspruch gegen die Datenverarbeitung erheben und auch Datenübertragbarkeit beanspruchen. Du kannst jederzeit ohne Angabe von Gründen eine erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen (etwa Newsletter-Empfang oder Bankeinzug). Bei Problemen oder Unklarheiten kontaktiere uns bitte. Dir steht auch ein Beschwerderecht bei der Österreichischen Datenschutzbehörde zu.

Die Anschrift lautet:
Österreichische Datenschutzbehörde
Wickenburggasse 8
1080 Wien
Telefon: +43 1 52 152-0
E-Mail: [email protected]

6.6 Die im Anmeldeformular (Papier und Internet) speziell gekennzeichneten Daten sind für eine Mitgliedschaft (Vertragsabschluss) erforderlich. Ohne Angabe dieser Daten kannst du dem Alpenverein nicht beitreten. Zusätzliche Daten sind optional. Diese helfen uns allerdings, dich zielgerichteter zu servicieren (etwa Beitrittsmotiv, Interessensgebiete). Wir führen keinerlei automatisierte Entscheidungsfindung oder Profiling durch und deine Daten werden nur für die oben angeführten Zwecke verarbeitet.

7. Fotorechte

7.1 Mit dem Akzeptieren der AGB gibst du dein Einverständnis, dass Mitarbeiter*innen, in den Boulder- und Kletteranlagen aber auch außerhalb der Hallen bei Veranstaltungen, gemachte Aufnahmen in den Vereinsmedien entgeltfrei publiziert werden dürfen. Dies schließt das Recht am eigenen Bildnis mit ein.

7.2 Diese Einwilligung kann jederzeit durch ein E-Mail an [email protected] widerrufen werden. Der Widerruf gilt sodann jedoch nur ab dem Zeitpunkt der Erklärung und kann keine Ansprüche begründen, die sich auf einen Zeitraum vor der Erklärung des Widerrufs beziehen. Insbesondere wird das Edelweiss-Center durch einen Widerruf dieser Einwilligung nicht verpflichtet, bereits publizierte Fotos oder Filme zu entfernen.

7.3 Wir weisen darauf hin, dass es bei intensivem Betrieb zu einer erhöhten, für Kleinkinder und Personen mit Atemwegserkrankungen gefährlichen/unangenehmen/problematischen Staub- und Magnesiumbelastung kommen kann.

7.4 Das selbständige Anbringen, Verändern oder Versetzen von Tritten und Griffen ist verboten. Sollte ein Tritt oder Griff locker werden oder sich drehen, ist dies umgehend einem/-r Mitarbeiter*in zu melden. Das selbständige Anbringen oder Entfernen von Bouldermarkierungen ist ebenso untersagt.

8. Schlussbestimmungen

8.1 Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Benutzerordnung berührt nicht die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen; diesfalls gelten jene Vereinbarungen als getroffen, welche rechtswirksam sind und der ursprünglichen Zielsetzung des Anlagenbetreibers am nächsten kommen. Soweit Schriftlichkeit verlangt wird, genügt diesem Erfordernis auch die Übermittlung per E-Mail.

8.2 Es kommt österreichisches Recht zur Anwendung.

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